Das Angebot nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

Das Team der AJFH bietet verschiedene Jugendhilfemaßnahmen nach dem KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) an. Der / Die jeweilige BetreuerIn sucht die betroffenen Familien in der Regel zu vereinbarten Terminen zuhause auf um die vorliegenden Fragen bzw. Aufträge direkt vor Ort mit den Familienmitgliedern zu bearbeiten und einen möglichst genauen Einblick in die Lebenssituation der Klienten zu bekommen. Je nach Auftrag und Notwendigkeit werden häufig auch Außentermine begleitet und Kontakte zum Netzwerk der Familien hergestellt.

Meist führt ein festes Mitglied des Teams konstant die Maßnahme in einer Familie durch. Bei Bedarf ist es allerdings auch möglich, eine Familie in Co-Arbeit, dh zu zweit bei genauer Zuständigkeitseinteilung zu betreuen. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall kann neben der Rufbereitschaft in dringenden Fällen auch eine Vertretung durch eine Kollegin oder einen Kollegen installiert werden.

Wir unterliegen - wie alle anderen Fachstellen und Institutionen auch - der Schweigepflicht und erstatten ausschließlich dem vermittelnden Jugendamt regelmäßig Bericht über den Betreuungsverlauf. Ein darüber hinaus gehender Austausch mit anderen Fachstellen geschieht nur nach vorheriger Schweigepflichtsentbindung und mit entsprechendem Auftrag der Klienten.

Näheres zu den angebotenen Jugendhilfemaßnahmen und unseren Methoden sowie speziell dem von uns favorisierten systemischen Ansatz ist auf den folgenden Seiten zu erfahren.